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AGB

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Kinder Hallenspielplatzes.

Mit dem Betreten des Kinder Hallenspielplatzes werden die nachstehenden allgemeinen 

Geschäftsbedingungen für die Benutzung durch den Besucher (Eltern, verantwortlichen Begleit- 

personen der Kindern) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

1. Kindern ist der Besuch des Hallenspielplatzes

8. Für Beschädigungen an Bekleidung der Be-

nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen

sucher, die bei der Benutzung der Einrichtung u.

Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die

Geräte von AlPiMaRo entstehen, wird keine 

Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vor-

Haftung übernommen. Ebenfalls nicht für Verlust

gesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem 

von Gegenstände, Geld sowie andere Wert-

Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines

sachen die mitgebracht wurden.

Aufsichtspflichtigen gestattet. Eine Übertragung

9. Sämtliche Einrichtungen und Geräte sind 

der Aufsichtspflicht an Al Pi Ma Ro oder deren 

pfleglich zu nutzen. Bei missbräuchlicher Behand-

Personal findet nicht statt.

lung, schuldhaften Verunreinigungen, Verlust

2. Eltern bzw. die Aufsichtspflichtigen haften für 

oder Beschädigungen an der Einrichtung sowie

Ihre Kinder und sind somit für den Eintritt, jegliche

entliehenen Gegenständen haftet der Besucher.

Schäden an den Einrichtungen und Spielsachen 

10. Dem im Interesse der Sicherheit, Ordnung und

als auch für Personen und Sachschäden an 

Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anord-

Dritten verantwortlich.

nungen des Personals ist Folge zu leisten. Das 

3. Alpimaro besteht aus mehreren Unterhaltungs- 

von der Geschäftsführung hier bevollmächtigte

und Spielaktivitäten, sowie einem Klettergerüst.

Personal übt das Hausrecht aus. Es ist befugt,

Die Benutzung aller angebotenen Sachen u. 

Besucher die gegen die Bestimmungen ver-

Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.

stoßen und andere Besucher belästigen und

Eltern bzw. die Aufsichtspflichtigen sorgen dafür,

den Anordnungen des Personals keine Folge 

dass die Kindern sich an die bestehenden Regeln

leisten, aus dem Kinder Hallenspielplatz zu

halten.

verweisen.

4. AlPiMaRo oder die Mitarbeiter haften nicht für

11. Personen mit ansteckenden Krankheiten 

Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden. 

oder die unter Einfluss von berauschenden 

Auch für selbst verschuldete Unfälle der 

Mittel stehen ist der Zutritt nicht gestattet.

Besucher, die auf eigener unsachgemäßer 

Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht

Behandlung und/oder Handhabung der Geräte 

werden.

oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen, wird

Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

keine Haftung übernommen.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit

Auch für den Fall der höheren Gewalt und Zufall 

gesetzlich zulässig Erkelenz.

sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der 

Allgemeine Geschäftszeiten :

üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden,

haftet AlPiMaRo nicht. 

Mo.- Freitag

von   14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

5. Die Spielbereiche dürfen nicht mit Schuhen,

Donnerstag ist Ruhetag

Ausnahmen nur nach Rücksprache gestattet,

sondern nur mit Socken oder Strümpfen betreten

Dienstags 

werden.

vormittags 

von   10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

6. Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht

gestattet.Im Hallenbereich ist absolutes 

Sam-,Sonn- und Feiertage

Rauchverbot.

von   11.00 Uhr bis 19.00 Uhr

7. Zur Sicherheit der Besucher dürfen Gegen-

Von April bis Oktober erst ab 14.00 Uhr

stände aus Glas, sowie spitze oder scharfe

Gegenstände und eigenes Spielzeug nicht mit-

Andere Zeiten nur nach vorheriger Absprache

geführt werden.

Jeder Besucher muss beim Eintritt eine Pfandkarte kaufen ( Pfand wird beim Austritt zurückerstattet.)

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